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   OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12   

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https://dejure.org/2014,45745
OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12 (https://dejure.org/2014,45745)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.09.2014 - 1 A 799/12 (https://dejure.org/2014,45745)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. September 2014 - 1 A 799/12 (https://dejure.org/2014,45745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsBO § 75 BauGB § 1 Abs. 7 BauGB § 34 Abs. 3
    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept, Einzelhandelssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Auch einem Verkaufsflächenvergleich kann eine gewisse Indizwirkung dafür beigemessen werden, ob das Vorhaben in beachtlichem Umfang Kundschaft von den im zentralen Versorgungsbereich vorhandenen Frequenzbringern abziehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 - 4 C 2.08 -, juris Rn. 15).

    Als städtebaulich relevante Umstände des Einzelfalls kommen in Betracht die Entfernung zwischen dem Vorhaben und dem zentralen Versorgungsbereich, die Bedeutung der Frequenzbringer und Magnetbetriebe im Versorgungsbereich, das Vorhandensein branchengleicher Einzelhandelsangebote an nicht integrierten Standorten im Einzugsbereich des Versorgungsbereichs und die Kundenattraktivität des geplanten Vorhabens durch standortbedingte Synergieeffekte (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 a. a. O.).

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in einer Gemeinde sind dann im Sinn von § 34 Abs. 3 BauGB zu erwarten, wenn ein Vorhaben deren Funktionsfähigkeit so nachhaltig stört, dass sie ihren Versorgungsauftrag generell oder hinsichtlich einzelner Branchen nicht mehr substantiell wahrnehmen können (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 -, juris Rn. 14).

    Bei der Anwendung des § 34 Abs. 3 BauGB zur Feststellung der schädlichen Auswirkungen des Vorhabens ist eine Prognoseentscheidung zu treffen, wobei ökonomische Zusammenhänge zu ermitteln und im Hinblick auf ihre städtebauliche Relevanz zu bewerten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 11. Oktober 2007 a. a. O., Rn. 16).

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Damit kommt der Ausfertigung neben einer sog. Identitätsfunktion auch eine Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion zu (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010 - 4 C 4.08 -, juris Rn. 13 m. w. N.).
  • BVerwG, 06.08.2013 - 4 BN 8.13

    Anforderungen an die Rechtfertigung eines Einzelhandelsausschlusses durch einen

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Für den Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben bedarf es auch dann, wenn ein Bebauungsplan nur Festsetzungen nach § 9 Abs. 2a BauGB enthält, einer städtebaulichen Begründung, die sich aus der jeweiligen konkreten Planungssituation ergeben muss und die den Ausschluss rechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. August 2013 - 4 BN 8.13 -, juris Rn. 6).
  • OVG Sachsen, 13.03.2008 - 1 D 6/07

    Keine Ausfertigung einer Satzung durch Unterzeichnung eines Ratsprotokolls

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (NK-Urt. des Senats a. a. O., Rn. 79; NK-Urt. v. 9. März 2012 - 1 C 13/10 -, juris Rn. 47; NK-Urt. v. 13. März 2008 - 1 D 6/07 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Bei dem Ausfertigungserfordernis handelt es sich um ein grundlegendes Element jeglichen Rechtsetzungsverfahrens, das unmittelbar aus dem bundes- wie landesrechtlich gewährleisteten Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 1 Satz 2 SächsVerf) folgt und in § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO für gemeindliche Satzungen landesgesetzlich ausgestaltet ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt NK-Urt. des Senats v. 11. Juli 2013 - 1 C 11/12 -, juris Rn. 72).
  • BVerwG, 08.04.2008 - 1 C 1.08
    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Dabei wird weder der Schutz der vorhandenen Einzelhandelsbetriebe um ihrer selbst willen noch die Verhinderung von Konkurrenz bezweckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2009 - 1 C 1.08 -, juris Rn. 10).
  • OVG Sachsen, 09.03.2012 - 1 C 13/10

    Auslegung "umweltbezogener Stellungnahmen" bei einem Änderungsbebauungsplan

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (NK-Urt. des Senats a. a. O., Rn. 79; NK-Urt. v. 9. März 2012 - 1 C 13/10 -, juris Rn. 47; NK-Urt. v. 13. März 2008 - 1 D 6/07 -, juris Rn. 20).
  • OVG Sachsen, 13.05.2014 - 1 A 432/10

    Zentraler Versorgungsbereich, Zentrenschädlichkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12
    Bei der Prognoseentscheidung sind neben den voraussichtlichen Kaufkraftabflüssen oder Umsatzumlenkungen alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls in den Blick zu nehmen (Senatsurt. v. 13. Mai 2014 - 1 A 432/10 -, juris Rn. 40).
  • OVG Sachsen, 20.11.2023 - 1 C 2/23

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Auflassungsvormerkung; Veränderungssperre;

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 10.03.2023 - 1 C 10/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; uneigentliche Eventualantragshäufung;

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 09.03.2023 - 1 C 22/22

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Ausfertigung; Satzung; öffentliche Urkunde;

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 13.04.2022 - 1 B 395/21

    Uneigentliche Antragshäufung; Ausfertigung; Satzung; Bekanntmachung; ergänzendes

    Damit kommt der Ausfertigung neben einer sog. Identitätsfunktion auch eine Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion zu (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 21. Juni 2018 - 4 BN 34.17 -, juris Rn. 7 jew. m. m. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019 - 10 A 12.16

    Anordnung der Ersatzbekanntmachung eines Bebauungsplans vor der Ausfertigung der

    Eine Bekanntmachungsanordnung, die bereits vor der Ausfertigung der Satzung erlassen worden ist, kann die ihr vom Verordnungsgeber beigemessenen Funktionen nicht erfüllen; sie geht vielmehr in Leere, so dass es im Ergebnis an einer wirksamen Bekanntmachungsanordnung fehlt (wie hier im Ergebnis SächsOVG, Urteile vom 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22, und vom 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 55; von einem entsprechenden Verständnis ausgehend OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 2 A 2253/16 -, juris Rn. 7 ff.; a.A. zum vergleichbaren nordrhein-westfälischen Landesrecht ohne nähere Begründung: OVG NRW, Urteil vom 13. Mai 2004 - 7a D 30/03.NE -, juris Rn. 23 ff.; hieran anknüpfend und daraus eine allgemeine Aussage ableitend Swierczyna, ThürVBl.
  • OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22

    Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

    Das ist nach der in der mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten erörterten Senatsrechtsprechung (Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22) nicht der Fall, wenn die öffentliche Bekanntmachung der Satzung bereits vor der Ausfertigung der Originalurkunde angeordnet wurde.
  • OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21

    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - 1 B 35/21 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 19.05.2022 - 1 C 24/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Verhinderungsplanung; Ausfertigung;

    Aus der Beurkundungs- und Gewährleistungsfunktion folgt, dass vor der Bekanntmachung als Abschluss des Rechtssetzungsverfahrens geprüft werden muss, ob die bekanntzumachende Fassung der Satzung mit der vom Stadtrat beschlossenen Fassung übereinstimmt; die Vornahme dieser Prüfung muss auch erkennbar sein (SächsOVG, NK-Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22 m. w. N.; Beschl. v. 6. Oktober 2021 - B 35/21 -, juris Rn. 39).
  • OVG Sachsen, 28.12.2018 - 1 C 16/17

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Bekanntmachungsanordnung;

    Das ist nach der zu § 4 Abs. 3 Satz 1 SächsGemO ergangenen Rechtsprechung (Urt. v. 26. September 2014 - 1 A 799/12 -, juris Rn. 22; NK-Urt. v. 2. Februar 2017 - 1 C 20/12 -, juris Rn. 52; ebenso Rehak, in: Quecke/Schmid a. a. O. § 4 Rn. 63) nicht der Fall, wenn die Ersatzbekanntmachung der Satzung bereits vor der Ausfertigung, also der Herstellung der Originalurkunde, veranlasst wurde.
  • VG Schwerin, 14.03.2019 - 2 A 2640/16

    Erteilung eines Bauvorbescheides für einen Lebensmittel-Discountmarkt

  • OVG Sachsen, 22.09.2022 - 1 C 108/21

    Veränderungssperre; Normenkontrolle; Satzung; Ausfertigung; Bestattungswald

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